Kinderbetreuungshilfe für Geflüchtete

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So können Sie sich einbringen

Ihre Aufgaben:

Sie betreuen (einzelne) Kinder und Jugendliche einer Geflüchtetenunterkunft, bieten ergänzende Freizeitangebote an und führen diese durch. Die jeweilige Einzel- oder Gruppenaktivität kann spielerisch, kreativ-gestalterisch, sportlich, technisch oder weiterbildend sein.

Was Sie bewirken:

Ihr Engagement bereichert das Leben der geflüchteten Kinder und Jugendlichen und unterstützt sie in ihrer aktuellen Situation. Die Freizeitaktivitäten greifen die Bedürfnisse nach Bewegung, Gestaltung, Wissenserwerb und Gemeinschaft auf und schaffen Abwechslung wie auch Ablenkung innerhalb des Alltages. Durch Ihr Engagement gestalten Sie Momente der Freude und Entspannung sowohl für die Kinder und Jugendlichen als auch für deren Eltern.

Wir wünschen uns von Ihnen:

  • Erfahrung & Spaß an der Arbeit mit Kindern
  • Kontaktfreude, Feinfühligkeit, Selbstständigkeit
  • erweitertes Führungszeugnis ohne Eintragungen
  • Identifikation mit den Grundsätzen des Deutschen Roten Kreuzes

Zeitlicher Rahmen

Individuell planbare Termine, 1 - max. 5h am Tag

Das sind wir

Hilfe nach dem Maß der Not - Dafür steht das Deutsche Rote Kreuz in Rostock

Der Deutsche Rotes Kreuz Kreisverband Rostock e.V. (inkl. seiner gemeinnützigen Tochtergesellschaften) ist ein anerkannter Verband der Freien Wohlfahrtspflege. Gemeinsam mit unseren freiwilligen Helfer:innen haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Menschen in Not die Hilfe und Unterstützung anzubieten, die sie benötigen. Zusammen setzen wir uns dafür ein, soziale Benachteiligung und menschenunwürdige Situationen zu beseitigen sowie individuelle und soziale Lebensbedingungen zu verbessern. Die Möglichkeiten, sich ehrenamtlich zu engagieren, sind hierbei vielfältig.

So erreichen Sie uns

Haben wir Ihr Interesse geweckt oder haben Sie Fragen an uns?
Melden Sie sich gern.

  • Ansprechperson
  • Hier finden Sie uns
  • Sie erhalten
  • Anleitung durch Fachkräfte
  • Dienstbesprechungen
  • Erfahrungsaustausch
  • Haftpflichtversicherung
  • Tätigkeitsnachweise
  • Unfallversicherung
  • Aufwandsentschädigung: im Rahmen der Ehrenamtspauschale
  • Anforderungen
  • Führungszeugnis: erweitertes Führungszeugnis notwendig