Alltagshilfe für lebensältere Menschen in Reutershagen
So können Sie sich einbringen
Wenn der Alltag mit zur Herausforderung wird, oder die Familie nicht in der Nähe wohnt und Einsamkeit droht, dann sind unsere ehrenamtlichen Alltagshelfer und -helferinne zur Stelle.
Unsere Alltagshilfen begleiten lebensältere Menschen beim Einkauf, bei Behördengängen oder Arztbesuchen, unterstützen sie im Umgang mit Technik und Medien, leisten Gesellschaft und hören zu.
Der Umfang der ehrenamtlich geleisteten Stunden wird individuell zwischen dem Klienten und dem/der Alltagshelfer/-helferin vereinbart. Nach Möglichkeit sollte jedoch 1x in der Woche ein persönliches Treffen stattfinden.
Das sind wir
Der Rostocker Freizeitzentrum e.V. ist ein Dachverband, in welchem sich hauptsächlich gemeinnützige Organisationen zusammen gefunden, um im sozialen, kulturellen oder sportlichen Bereich aktiv zu sein. Der RFZ e.V. ist als Dachverband politsch, sowie konfessionell unabhängig und spricht sich für Vielfalt, Toleranz und Offenheit aus.
Seit 30 Jahren bietet das Rostocker Freizeitzentrum nicht nur soziale, kuturelle und sportliche Angebote im Rahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit an, sondern stellt mit Unterstützung der verschiedenen Organisationen auch Angebote für Erwachsene und Senioren bereit.
Seit dem Jahr 2005 ist der Rostocker Freizeitzentrum e.V. Träger der sozialpädagogischen Angebote im RFZ und als Stadtteil- und Begegnungszentrum für Reutershagen, das Hansaviertel und die Gartenstadt/Stadtweide aktiv.
So erreichen Sie uns
Haben wir Ihr Interesse geweckt oder haben Sie Fragen an uns?
Melden Sie sich gern.
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Ansprechperson
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Hier finden Sie uns
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Sie erhalten
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Anleitung durch FachkräfteErfahrungsaustauschFortbildung / QualifizierungsangeboteHaftpflichtversicherungRegelmäßige InformationenUnfallversicherungandere Leistungen: Kostenrückerstattung RSAG-Tickets im Rahmen der ehrenamtlichen Einsätzesonstige Leistungen: jährliche Ehrenamtsfeier als Anerkennung und Danksagung für das Engagement
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Anforderungen
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Führungszeugnis: erweitertes Führungszeugnis notwendig