Aktuelles – Frische Infos zum Engagement in Rostock

Bewerbung für den Rostocker Engagementpreis 2025

Reichen Sie jetzt Ihr Projekt ein und werden Preisträger des Rostocker Engagementpreises!
Ausschreibung zum Rostocker Engagementpreis 2025
Was ist der Rostocker Engagementpreis?
Der Rostocker Engagementpreis zeichnet Projekte aus Rostocker Vereinen, Verbänden und anderen Organisationen aus und setzt damit ein Zeichen für herausragendes bürgerschaftliches Engagement. Die Gewinner erhalten zudem die Möglichkeit, für den Deutschen Engagementpreis nominiert zu werden, der jährlich von der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt vergeben wird. Eine Nominierung zum Deutschen Engagementpreis setzt voraus, dass das Projekt bereits auf kommunaler oder Landesebene ausgezeichnet wurde.
Die Organisation und Durchführung der Preisverleihung liegt in der Verantwortung des Fachbereichs Ehrenamt des Büro der Oberbürgermeisterin der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.
Wer kann sich bewerben?
Für den Rostocker Engagementpreis können sich Vereine, Verbände und andere Organisationen mit ihren in Rostock umgesetzten Projekten bewerben. Das eingereichte Projekt muss im Zeitraum vom 01. Juni 2024 bis 31. Mai 2025 begonnen worden sein.
Wie kann man sich bewerben?
Bewerben kann sich jede gemeinnützige Organisation unter Verwendung des Formulars „Projektdaten zur Bewerbung für den Rostocker Engagementpreis 2025“. Die Bewerbung kann bis einschließlich 23. Juni 2025 per E-Mail, postalisch oder persönlich beim Fachbereich Ehrenamt eingereicht werden:
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Die Oberbürgermeisterin
Fachbereich Ehrenamt
Schillingallee 71
18057 Rostock
E-Mail: ehrenamt@rostock.de
Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte Unterlagen berücksichtigt werden können.
Formular Projektdaten zur Bewerbung für den Rostocker Engagementpreis 2025:
Preise
1. Platz: 1.500€
2. Platz: 1.000€
3. Platz: 500€
Inhaltliche Kriterien für Nominierung
Die sich bewerbenden Vereine, Verbände und andere Organisationen und deren Projekte werden überprüft, ob ihr Engagement der Definition von bürgerschaftlichem Engagement entspricht, welche die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages im Jahr 2002 erstellt hat, oder sie bürgerschaftliches Engagement im Sinne dieser Definition fördern:
- Bürgerschaftliches Engagement ist freiwillig.
- Bürgerengagement ist nicht auf materiellen Gewinn ausgerichtet und ganz überwiegend unentgeltlich.
- Mindestens ein Effekt des bürgerschaftlichen Engagements muss ein positiver Effekt für Dritte sein, es muss also gemeinwohlorientiert sein.
- Bürgerengagement ist öffentlich, bzw. findet im öffentlichen Raum statt.
- In der Regel wird bürgerschaftliches Engagement gemeinschaftlich, bzw. kooperativ ausgeübt. Es umfasst also nicht nur das Engagement im Sinne des traditionellen Ehrenamtes, wie es am Häufigsten im Verein vorkommt.
Bürgerschaftliches Engagement ist somit immer die Investition von zeitlichen, materiellen und/oder finanziellen Ressourcen, die der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts dienen, am Gemeinwohl orientiert sind sowie zu einer Verbesserung von gesellschaftlichen Problemlagen beitragen.
Bestimmte Kriterien (z.B. Ausrichtung auf materiellen Gewinn) können einen Ausschlussgrund darstellen. Der Fachbereich Ehrenamt behält sich eine Entscheidung darüber in Zweifelsfällen vor.
Die Verleihung des Rostocker Engagementpreises erfolgt auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der in den Grundrechten zum Ausdruck kommenden Werte und des Rechtsstaats. Bewerber sind gehalten, dies neben den fachlichen Kriterien bei der Einreichung ihrer Projekte für den Rostocker Engagementpreis zu beachten. Von der Teilnahme am Rostocker Engagementpreis kann ausgeschlossen werden, wer diese Werte und Regeln verletzt.
Die inhaltlichen Kriterien und formalen Anforderungen orientieren sich an dem Deutschen Engagementpreis der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt.
Ablauf des Wettbewerbs 2025
1. Bewerbungsphase 25.05. – 23.06.
- Zeitraum in dem die Projekte für den Wettbewerb eingereicht werden können.
2. Juryphase (Vorauswahl) 24.06. – 13.07.
- Zeitraum in dem eine fünfköpfige Jury eine Vorauswahl von zehn Projekten trifft. Die Zusammensetzung der Jury wird zu Beginn der Bewerbungsphase bekannt gegeben.
3. Votingphase (Online-Voting) 14.07. – 09.08.
- Die zehn ausgewählten Projekte werden durch eines Online-Votings der Öffentlichkeit zur Abstimmung gestellt.
4. Preisverleihung 09/2025
- Die drei Projekte mit den meisten Stimmen werden in einer feierlichen Preisverleihung im Rahmen der Woche des bürgerschaftlichen Engagements geehrt.