kommunale Förderungen

Förderung des Fachbereichs Ehrenamt 

Der Fachbereich Ehrenamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock unterstützt Vereine bei der Reduzierung ihrer Energiekosten. Nutzen Sie die Chance, Ihre Energiekosten zu senken und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten!

  • Wer kann gefördert werden?

Gemeinnützige Vereine und Verbände, die im Vereinsregister des Amtsgerichtes Rostock eingetragen sind und in der Stadt aktiv sind.

  • Was wird gefördert?

Energieberatungen durch zertifizierte Energieberater.

  • Die Höhe der Förderung?

Bis zu 80 Prozent der Kosten für die Energieberatung (maximal 3.000 Euro pro Verein).

  • Voraussetzungen

Die Energieberatung muss zwischen dem 1. Februar und 31. Dezember 2024 durchgeführt werden. Beratung darf nur durch zertifizierte Energieberater erfolgen.

  • Wichtiger Hinweis

In den kommenden Jahren plant die Stadt Rostock, konkrete Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs in Vereinen zu fördern. Voraussetzung für eine solche Förderung wird dann jedoch sein, dass bereits eine Energieberatung für den Verein stattgefunden hat.

  • Wie stelle ich den Antrag?

1. Antragszeitraum: 15. September bis 13. Oktober 2024.

2. Erforderliche Unterlagen: - Antragsformular - Angebot und Qualifikationsnachweis des Energieberaters - Nachweis der Gemeinnützigkeit des Vereins (Freistellungs- bescheid vom Finanzamt). 

 

Freudestiften - Zusammen für Rostock

Sie haben eine tolle Idee für ein soziales Projekt, welches unserer Hansestadt und ihren Bewohnern zugutekommt? Es fehlt aber an finanziellen Mitteln, um dieses zu verwirklichen? Dann werden Sie jetzt Ideenstifter!

Hier finden Sie weitere Informationen und das interaktive Antragsformular.

Sportförderung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

Im Rahmen eigener Entscheidungsspielräume gewährt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock mit dem Einreichen des Antrags, freiwillig nach Maßgabe der „Richtlinie für die Sportförderung in der Hansestadt Rostock“, in der jeweils gültigen Fassung Zuwendungen an Sportvereine und Sportverbände in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

Mehr zum Thema Sportförderung finden Sie hier.

Budget der Ortsbeiräte 

Förderungen aus dem Budget der Ortsbeiräte können Vereine, Einrichtungen, Institutionen und Einzelpersonen erhalten, wenn sie einen Antrag beim jeweiligen Ortsbeirat stellen. Voraussetzung ist, dass die beantragte Maßnahme einen Mehrwert für den jeweiligen Stadtteil und/oder deren Bewohner hat. Es können Maßnahmen von bis zu 3.000 Euro gefördert werden. Über den Antrag stimmt der Ortsbeirat ab.

Weitere Informationen sowie den Antrag auf Zuwendung aus dem Budget der Ortsbeiräte finden Sie hier.

OSPA-Stiftung - Gut für die Region

Die OSPA-Stiftung unterstützt seit 1997 gemeinnützige Projekte. Sie hat sich die Förderung und Unterstützung von Kunst, Kultur, Sport sowie die Kinder- und Jugendförderung auf die Fahnen geschrieben. Voraussetzung für einen positiven Spendenbescheid ist, dass der Antrag aussagekräftig, das Projekt gemeinnützig ist und dass viele Menschen an der Umsetzung des Vorhabens teilhaben.

Hier geht´s zur OSPA-Stiftung.