kommunale Förderungen

Förderung des Fachbereichs Ehrenamt 

Der Fachbereich Ehrenamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock unterstützt Vereine bei der Reduzierung ihrer Energiekosten. Nutzen Sie die Chance, Ihre Energiekosten zu senken und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten!

Wer kann gefördert werden?

Zuwendungsberechtigt sind Vereine und Verbände, die eine vom Finanzamt anerkannte Gemeinnützigkeit nachweisen, in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Rostock eingetragen sind und in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock aktiv und ansässig sind.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Dienstleistungen zu Energieberatungen sowie Investitionen, die zur Reduzierung des Energieverbrauchs beitragen. 

Die Höhe der Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form einer Anteilsfinanzierung. Maximal 80 Prozent der Ausgaben für die Energieberatung werden übernommen. Der Höchstbetrag der Förderung einer Energieberatung beträgt 3.000 Euro pro Verein.

Voraussetzungen

Die Beratung muss durch einen zertifizierten Energieberater erfolgen.

Ivestitionen setze einen Bericht eines zertifizierten Energieberaters als Grundlage voraus. 

Die Beratung bzw. die Investitionsmaßnahme muss im Jahr der Beantragung stattfinden, aber darf noch nicht vor der Bewilligung begonnen worden sein.

Die Grundlage für die Förderung sind die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBestP) der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. 

Wie stelle ich den Antrag?

Der Antrag auf Förderung ist mittels entsprechendem Antragsformular jährlich bis zum 14. November beim Fachbereich Ehrenamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock einzureichen. Alles weitere entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie. 

 

Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung:

Förderrichtlinie Energieeinsparungen 2025:

Freudestiften - Zusammen für Rostock

Sie haben eine tolle Idee für ein soziales Projekt, welches unserer Hansestadt und ihren Bewohnern zugutekommt? Es fehlt aber an finanziellen Mitteln, um dieses zu verwirklichen? Dann werden Sie jetzt Ideenstifter!

Hier finden Sie weitere Informationen und das interaktive Antragsformular.

Sportförderung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

Im Rahmen eigener Entscheidungsspielräume gewährt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock mit dem Einreichen des Antrags, freiwillig nach Maßgabe der „Richtlinie für die Sportförderung in der Hansestadt Rostock“, in der jeweils gültigen Fassung Zuwendungen an Sportvereine und Sportverbände in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

Mehr zum Thema Sportförderung finden Sie hier.

Budget der Ortsbeiräte 

Förderungen aus dem Budget der Ortsbeiräte können Vereine, Einrichtungen, Institutionen und Einzelpersonen erhalten, wenn sie einen Antrag beim jeweiligen Ortsbeirat stellen. Voraussetzung ist, dass die beantragte Maßnahme einen Mehrwert für den jeweiligen Stadtteil und/oder deren Bewohner hat. Es können Maßnahmen von bis zu 3.000 Euro gefördert werden. Über den Antrag stimmt der Ortsbeirat ab.

Weitere Informationen sowie den Antrag auf Zuwendung aus dem Budget der Ortsbeiräte finden Sie hier.

OSPA-Stiftung - Gut für die Region

Die OSPA-Stiftung unterstützt seit 1997 gemeinnützige Projekte. Sie hat sich die Förderung und Unterstützung von Kunst, Kultur, Sport sowie die Kinder- und Jugendförderung auf die Fahnen geschrieben. Voraussetzung für einen positiven Spendenbescheid ist, dass der Antrag aussagekräftig, das Projekt gemeinnützig ist und dass viele Menschen an der Umsetzung des Vorhabens teilhaben.

Hier geht´s zur OSPA-Stiftung.