Aktuelles – Frische Infos zum Engagement in Rostock

Bundesregierung stärkt ehrenamtliches Engagement in Deutschland

07.10.2025 | Rund um die Plattform

Steuerliche Vereinfachungen im Gemeinnützigkeitsrecht

Zukunftspakt Ehrenamt 

Am 10. September 2025 hat das Kabinett der Bundesregierung den Entwurf für ein Steueränderungsgesetz beschlossen. Ein großer Teil davon bringt erhebliche steuerliche und bürokratische Verbesserungen und Erleichterungen für das Ehrenamt und Engagement in Deutschland. Der Kabinettbeschluss markiert damit auch den Auftakt zur Umsetzung eines "Zukunftspakts Ehrenamt", mit dem die Bundesregierung konkrete Verbesserungen und Erleichterungen für das Ehrenamt und Engagement in Deutschland schaffen will. 

Die wichtigsten enthaltenen Regelungen sind:

  • Verzicht auf die Sphärenzuordnung von Einnahmen von Körperschaften bis zu 50.000 Euro im Jahr
  • Anhebung der Freigrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb auf 50.000 Euro im Jahr
  • Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung für steuerbegünstigte Körperschaften, deren Einnahmen bis zu 100.000 Euro im Jahr betragen
  • Erweiterung des gesetzlichen Haftungsprivilegs von ehrenamtlicher Tätigkeit bis zu einer Vergütungsgrenze von 3.300 Euro im Jahr
  • Anhebung der Ehrenamtspauschale (von 840 Euro) auf 960 Euro im Jahr und der Übungsleiterpauschale (von 3.000 Euro) auf 3.300 Euro im Jahr 
  • E-Sport wird zukünftig als gemeinnützig behandelt
  • Photovoltaikanlagen, wenn sie dem gemeinnützigen Zweck dienen, sollen unter bestimmten Bedingungen keine Gefahr mehr für den Status der Gemeinnützigkeit darstellen