Aktuelles – Frische Infos zum Engagement in Rostock
Neuigkeiten um die Rostocker Ehrenamtscard
In der Hanse- und Universitätsstadt Rostock engagieren sich zahlreiche Menschen in Vereinen, Verbänden und Organisationen. Sie engagieren sich neben Ausbildung, Beruf und Familie innerhalb ihrer Freizeit. Um sich genau bei diesen Engagierten Bürgerinnen und Bürgern zu bedanken gibt es seit 2011 das Konzept der Rostocker Ehrenamtscard.
Die Rostocker Ehrenamtscard dient nicht nur dazu, sich bei den Engagierten zu bedanken und ihr freiwillig ehrenamtliches Engagement zu würdigen, sondern hat noch weitere Vorteile. Durch die Vorlage der Card in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis können die Karteninhaber bei unseren Partnereinrichtungen Vergünstigungen oder besondere Vorteile erhalten.
Bislang konnte die Card beantragen wer sich seit mindestens drei Jahren (Jugendliche bis 18 Jahre seit mind. 1 Jahr) unentgeltlich in einer gemeinnützigen Organisation, mit Sitz in Rostock, für mindestens 5 Stunden die Woche oder 250 Stunden im Jahr engagiert.
Seit dem 1. Januar 2026 können jetzt auch Ehrenamtliche die eine Aufwandentschädigung erhalten (die nicht über die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale hinausgeht) die Rostocker Ehrenamtscard beantragen. Ergänzend wird die Antragstellung für projektbasiertes Ehrenamt eingeführt, um die Vielfalt von Engagementformen – auch außerhalb langfristiger Bindungen – sichtbar anzuerkennen. Der Antrag kann nach einem abgeschlossenen Projekt gestellt werden. Die Ehrenamtscard ist dann für ein Jahr gültig, allerdings nicht verlängerbar.
Doch wie wird die Rostocker Ehrenamtscard beantragt?
Bislang ging der Großteil der Anträge noch per Post ein, dass wird sich zukünftig ändern. Alles wird digitaler – ab sofort auch die Beantragung der Rostocker Ehrenamtscard. Maßgeblich verantwortlich dafür ist das Onlinezugangsgesetz (OZG) und dem Ziel den Großteil der Verwaltungsleistungen zu digitalisieren und eine schnelle und nutzerfreundliche Interaktion zwischen Bürgern, Organisationen und der Verwaltung zu ermöglichen.
Die Beantragung läuft über das MV-Serviceportal in dem sich Organisationen mit dem jeweiligen Unternehmenskonto und Initiativen sowie Selbsthilfegruppen mit der sogenannten BundID anmelden.
Diese Neuerung hat zufolge, dass der Antrag mit dem dazugehörigen Datenschutzblatt öffentlich nicht mehr zum Download zur Verfügung steht.