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Sport statt Gewalt

Ausschreibung zur Verleihung des Sonderpreises durch den Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung und den Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern
- Sport statt Gewalt -
Sonderpreis 2025
Sportvereine sind in Mecklenburg-Vorpommern nicht nur die organisatorische Basis für den Breiten- und Leistungssport. Sie sind vielerorts auch unverzichtbare Zentren für ein lebendiges, demokratisches und friedliches Zusammenleben in den Städten und Gemeinden. Insbesondere im Kinder- und Jugendbereich leisten Sportvereine landesweit einen hervorragenden Beitrag für eine gewaltfreie Erziehung, indem Tugenden wie Fairness, Respekt, Regeltreue und Achtung des Gegners gelehrt werden. Viele Sportvereine engagieren sich außerdem aktiv in Netzwerken und Projekten für Gewaltprävention. Sportvereine sind damit landesweit wichtige Partner im System der gesamtgesellschaftlichen Gewalt- und Kriminalitätsvorbeugung.
In Anerkennung dessen verleihen der Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung und der Landessportbund M-V seit 2020 den Sonderpreis „Sport statt Gewalt“ an Sportvereine aus Mecklenburg-Vorpommern, die sich über ihre eigentliche sportliche Tätigkeit hinaus in besonderer und nachahmenswerter Weise auch um die Vorbeugung und Verhinderung von Gewalt und Kriminalität verdient machen.
Insbesondere sollen Sportvereine gewürdigt werden, die:
- Mitglied im Landessportbund M-V sind,
- sich in ihren Satzungen und in der täglichen Praxis klar zu Fairness, Toleranz, Demokratie und Gewaltfreiheit bekennen,
- sich konsequent und unmissverständlich gegen jegliche Form von Gewalt, Intoleranz und Rassismus innerhalb und außerhalb ihres eigenen Vereins positionieren,
- beispielhafte und nachahmenswerter Präventionsaktivitäten entwickeln, sowie vorhandene Schutzkonzepte umsetzen,
- ihre spezifischen Erfahrungen und Ressourcen auch Partnern außerhalb des Vereins, wie zum Beispiel Kitas, Schulen und Jugendeinrichtungen vor Ort anbieten,
- sich aktiv in gesamtgesellschaftlichen Präventionsnetzwerken vor Ort, wie zum Beispiel den Kommunalen Präventionsräten, engagieren.
Vorschläge für potenzielle Preisträger können formlos von jedermann eingereicht werden. Bestandteil der formlosen Vorschläge sollte eine kurze Begründung unter besonderer Berücksichtigung der oben genannten Kriterien sein.
Wie können Vorschläge eingereicht werden?
per Post an:
Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung Mecklenburg-Vorpommern
- Geschäftsstelle -
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 1
19055 Schwerin
per E-Mail an:
Bis wann können die Vorschläge eingereicht werden?
Bis zum 1. Mai 2025.
Wie erfolgt die Auswahl der Preisträger:innen?
Die Auswahl der Preisträger:innen erfolgt durch eine Jury unter Ausschuss des Rechtsweges.
Was gibt es zu gewinnen?
Die maximal fünf Preisträger:innen erhalten jeweils eine Anerkennungsurkunde und eine Geldprämie. Dafür stellt der Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung M-V ein Preisgeld in Höhe von insgesamt 5.000 Euro zur Verfügung.
