Leitung oder Stellvertretung der Parkinsonregionalgruppe Rostock

  • Deutsche Parkinson Vereinigung e.V. Land Mecklenburg Vorpommern
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So können Sie sich einbringen

Zu den Leitungsaufgaben gehören:
  • Anleitung der Stadtteilgruppen und Kontakte zu den Gruppenmitgliedern
  • Koordinierung gemeinsamer Veranstaltungen und Fahrten zu Patientenfortbildungen
  • Zusammenarbeit mit der Landesbeauftragten der Deutschen Parkinson Vereinigung e.V.
  • Erstellung und Abrechnung der Förderanträge
Die Betroffenen und ihre Angehörigen in den Gruppen sind sehr dankbar für jede Unterstützung, persönliche Ansprache zu ihren Problemen und Verständnis für ihre Behinderung insbesondere im Alltag.

 

Zeitlicher Rahmen

ca. 4 Std wöchentlich

Das sind wir

Die Deutsche Parkinsonvereinigung e.V., Land MV, hilft in den Selbsthilfegruppen des Landes allen Mitgliedern der Gruppen, besser mit der Erkrankung zu leben, den Alltag besser zu bewältigen. Wir organisieren umfangreiche Erfahrungsaustausche mit allen Gruppenmitgliedern und anderen Selbsthilfegruppen. Patientenschulungen, Workshops, freudbetonte, gesellige Veranstaltungen und vieles mehr. Kommen Sie und sehen Sie selbst, wie das wir das Leben in den Parkinsonselbsthilfegruppen gestalten.

So erreichen Sie uns

Haben wir Ihr Interesse geweckt oder haben Sie Fragen an uns?
Melden Sie sich gern.

  • Ansprechperson
  • Hier finden Sie uns
  • Sie erhalten
  • Anleitung durch Fachkräfte
  • Ausstattung mit Medien / Arbeitsmaterialien
  • Dienstbesprechungen
  • Erfahrungsaustausch
  • Erstattung entstandener Kosten
  • Fortbildung / Qualifizierungsangebote
  • Haftpflichtversicherung
  • Kostenlose Ausflüge
  • Kostenlose Nutzung weiterer Angebote
  • Kostenlose Veranstaltungen
  • Regelmäßige Informationen
  • Tätigkeitsnachweise
  • Unfallversicherung
  • Unterstützung beim Aufbau neuer Tätigkeiten
  • Erstattung der Fahrkosten: z.Zt. coronabedingt 0,38 €/km
  • Aufwandsentschädigung: keine
  • Anforderungen
  • Geschlecht: ohne Einschränkung
  • Führerschein: PKW-Führerschein
  • Führungszeugnis: nicht notwendig