Bundesfreiwilligendienst im SBZ Südstadt/Biestow

  • Stadtteil- und Begegnungszentrum Südstadt/Biestow
  • SBZ "Heizhaus", Tychsenstraße 22
    18059 Rostock
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So können Sie sich einbringen

Stadtteil- und Begegnungszentrum Südstadt/Biestow - „Zwei Häuser unter einem Dach“

In den Häusern „Pumpe“ und „Heizhaus“ werden für die Bewohner*innen des Sozialraumes gemeinwesenorientierte Angebote gemacht. Dabei richtet sich der Fokus auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und ihren Familien. Der/die Bundesfreiwilligendienstler*in soll unterstützend bei unseren vielfältigen Angeboten wirken:

- Offener Kinder- und Jugendtreff mit regelmäßigen Öffnungszeiten
- Gestaltung von Ferien- und Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche
- Selbstgestaltete und fremdgestaltete Freizeit- und Kursangebote für alle Altersklassen
- Gestaltung von gesellschaftlichen Höhepunkten im Sozialraum
- Kulturangebote
- Angebote für die Zielgruppe Senioren (hoher Anteil in der Südstadt)
- Herausgabe einer gemeinwesenorientierten Zeitschrift für den Sozialraum

Das sind wir

Das Team des Stadtteil-und Begegnungszentrum Südstadt/Biestow steht für die Verbesserung der Lebensqualität der Einwohner/innen des Sozialraumes durch deren Beteiligung und Aktivierung, um eine Kultur des Miteinander zu fördern. In unseren beiden Häusern "Pumpe" und "Heizhaus" gibt es vielfältige Möglichkeiten, sich gesellschaftlich zu engagieren. Menschen aller Generationen gehen bei uns ein und aus.

So erreichen Sie uns

Haben wir Ihr Interesse geweckt oder haben Sie Fragen an uns?
Melden Sie sich gern.

  • Ansprechperson
  • Hier finden Sie uns
  • Sie erhalten
  • Anleitung durch Fachkräfte
  • Ausstattung mit Medien / Arbeitsmaterialien
  • Dienstbesprechungen
  • Erfahrungsaustausch
  • Erstattung entstandener Kosten
  • Fortbildung / Qualifizierungsangebote
  • Kostenlose Veranstaltungen
  • Regelmäßige Informationen
  • Unfallversicherung
  • Aufwandsentschädigung: 300 €
  • Anforderungen
  • Geschlecht: ohne Einschränkung
  • Führerschein: nicht erforderlich
  • Führungszeugnis: erweitertes Führungszeugnis notwendig