Engagement für Zukunftsaufgaben in der Sektion Rostock

  • Deutscher Alpenverein Sektion Rostock e.V.
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So können Sie sich einbringen

Die Sektion Rostock des Deutschen Alpenvereins hat einen ehrenamtlichen Vorstand, der satzungsgemäß aus vier Mitgliedern besteht, die in der Mitgliederversammlung gewählt werden und sich um Vereinsangebote, die Finanzen, die Mitgliederverwaltung, die Jugendarbeit, die Arbeit im mit anderen Sektionen und dem Hauptverband kümmern.

Darüber hinaus lebt die Sektion von den Tätigkeiten weiterer Ehrenamtliche, wie Jakob und Phillip, ohne die wir nicht am Bunker klettern könnten, unser Trainerteam, ohne die keine Kurse stattfinden würden, Robin, ohne den wir kein Material ausleihen könnten, Maik, ohne den keine Mitgliederkommunikation und Öffentlichkeitsarbeit stattfinden würde und noch andere, ohne deren Unterstützung unsere Vereinsarbeit insgesamt nicht leistbar wäre.

Um uns hierfür zukunftssicher aufzustellen, anstehende Herausforderungen, wie den Klimaschutz, anzugehen und auch neue Impulse zu erhalten, möchten wir jeden ermutigen, der sich vorstellen kann, sich für die Sektion Rostock in irgendeiner Weise zu engagieren, sich unverbindlich beim unter info@dav-rostock.de zu melden.

Das sind wir

1869 gründete sich der Deutsche Alpenverein als unabhängiger Bergsport- und Naturschutzverband und 30 Jahre später wurde die Sektion Rostock ins Leben gerufen. Die Mitglieder des DAV eint ihre Leidenschaft für die Berge und damit verbundene sportlichen Aktivitäten wie Klettern, Bergsteigen und Wandern. Als Naturschutzverband setzt sich der DAV außerdem für den Erhalt der einzigartigen Natur- und Kulturräume der Alpen und Mittelgebirge ein.

So erreichen Sie uns

Haben wir Ihr Interesse geweckt oder haben Sie Fragen an uns?
Melden Sie sich gern.

  • Ansprechperson
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  • Ausstattung mit Medien / Arbeitsmaterialien
  • Dienstbesprechungen
  • Erfahrungsaustausch
  • Fortbildung / Qualifizierungsangebote
  • Haftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung
  • Anforderungen
  • Geschlecht: ohne Einschränkung
  • Führerschein: nicht erforderlich
  • Führungszeugnis: nicht notwendig