Opferhelfer:in werden

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So können Sie sich einbringen

Als ehrenamtliche:r Opferhelfer:in in der Außenstelle Rostock und Landkreis Rostock leistest Du menschlichen Beistand und persönliche Betreuung für Menschen, die Opfer einer Straftat geworden sind.

Nach einer fundierten Ausbildung wirst Du im Team aktiv in der Opferhilfe und in der Kriminalprävention tätig sein:

- Du begleitest diese auf Wunsch zur Polizei oder zu Gerichtsverfahren

- Du vermittelst bei Bedarf juristischen oder psychologischen Beistand.

Es ist dabei besonders wichtig, dass Du Menschen einfühlsam gegenübertrittst und diese in schwierigen Situationen begleitest. In der Regel betreut man 1-2 Fälle im Monat. Eine monatliches Teamtreffen sowie eigene Fortbildungen in verschiedensten Themenbereichen gehören dazu.
Ein Auto sollte vorhanden sein - Fahrtosten werden natürlich erstattet. 

Zeitlicher Rahmen

Jeden Monat findet eine Teambesprechung statt.

Das sind wir

Wir helfen Kriminalitätsopfern. Unabhängig von Geschlecht, Alter, Religion, Staatsangehörigkeit und politischer Überzeugung erhalten Opfer von Kriminalität bei uns schnelle und direkte Hilfe. Zu diesem Zweck haben wir ein deutschlandweites Netz von rund 2.700 ehrenamtlichen Opferhelferinnen und Opferhelfern in mehr als 400 Außenstellen aufgebaut. Außerdem sind wir für Politik, Justiz, Verwaltung, Wissenschaft und Medien in allen Fragen der Opferhilfe und des Opferschutzes sachkundiger und anerkannter Ansprechpartner.

Der WEISSE RING wurde am 24. September 1976 in Mainz als „Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e. V.“ gegründet und zählt aktuell mehr als 40.000 Mitglieder.

So erreichen Sie uns

Haben wir Ihr Interesse geweckt oder haben Sie Fragen an uns?
Melden Sie sich gern.

  • Sie erhalten
  • Anleitung durch Fachkräfte
  • Ausstattung mit Medien / Arbeitsmaterialien
  • Dienstbesprechungen
  • Erfahrungsaustausch
  • Erstattung entstandener Kosten
  • Fortbildung / Qualifizierungsangebote
  • Haftpflichtversicherung
  • Regelmäßige Informationen
  • Tätigkeitsnachweise
  • Unfallversicherung
  • Anforderungen
  • Führerschein: wünschenswert
  • Führungszeugnis: FZ notwendig