Rechtliche Betreuung ehrenamtlich führen

So können Sie sich einbringen
Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer unterstützen Menschen in den Aufgabenkreisen, die im gerichtlichen Verfahren festgelegt werden. Dazu gehören zum Beispiel:
• Gesundheitssorge (z. B. Einwilligungen bei medizinischen Maßnahmen)
• Vermögenssorge (z. B. Kontoverwaltung, Zahlungsverkehr)
• Behördenangelegenheiten (z. B. Antragstellungen)
• Wohnungs- und Heimangelegenheiten
Dabei muss der Betreuer oder die Betreuerin die tatsächliche Hilfe nicht selbst erbringen, sondern ist für die Organisation verantwortlich.
Für das Ehrenamt sind keine speziellen fachlichen Kenntnisse erforderlich, wichtig sind jedoch persönliches Engagement, Einfühlungsvermögen, Kommunikationsfreude, Organisationsgeschick und Belastbarkeit im Umgang mit Menschen, deren Lebenssituation besondere Herausforderungen mit sich bringt. Mit Ihrem Einsatz tragen Sie wesentlich zur Selbstbestimmung und Teilhabe der betreuten Personen bei. Dabei erhalten Sie Unterstützung von dem Betreuungsgericht, der Betreuungsbehörde und den anerkannten Betreuungsvereinen.
Wenn Sie sich für dieses Ehrenamt interessieren, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsbehörde gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
Zeitlicher Rahmen
Der zeitliche Aufwand richtet sich individuell nach dem Unterstützungsbedarf der betreuten Person. In der Regel sind etwa vier bis sechs Stunden im Monat einzuplanen.
Das sind wir
Die Betreuungsbehörde der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist Ansprechpartnerin für Bürgerinnen und Bürger in allen Fragen rund um das Thema rechtliche Betreuung. Wir sind Teil des gerichtlichen Betreuungsverfahrens und beraten Betroffene und Angehörige. Außerdem informieren wir über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen und sind auch für die Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen in diesem Zusammenhang zuständig. Daneben gewinnen wir ehrenamtliche Betreuerinnen und -betreuer und begleiten sowohl sie als auch Berufsbetreuerinnen und -betreuer bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Eine rechtliche Betreuung wird eingerichtet, wenn erwachsene Menschen aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung ihre Angelegenheiten nicht alleine regeln können.
So erreichen Sie uns
Haben wir Ihr Interesse geweckt oder haben Sie Fragen an uns?
Melden Sie sich gern.
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Ansprechperson
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Hier finden Sie uns
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Sie erhalten
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Anleitung durch FachkräfteErstattung entstandener KostenFortbildung / QualifizierungsangeboteHaftpflichtversicherungUnfallversicherungAufwandsentschädigung: 425€ jährlich pro Betreuungsfall
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Anforderungen
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Führungszeugnis: FZ notwendig